Familiengerichtliche Verfahren

Das Familiengericht hat die Aufgabe, in familienrechtlichen Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen und Konflikte zu lösen, die im Zusammenhang mit Ehe, Scheidung, Unterhaltsfragen, Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption, Vormundschaft und anderen familienbezogenen Angelegenheiten stehen.

Zu den konkreten Aufgaben eines Familiengerichts gehören beispielsweise die Entscheidung über Scheidungen, die Festlegung von Unterhaltszahlungen, die Regelung des Sorgerechts für minderjährige Kinder, die Klärung von Vaterschaftsfragen und die Genehmigung von Adoptionen.

Das Familiengericht arbeitet dabei im Sinne des Kindeswohls und versucht, Konflikte aufzulösen und Lösungen zu finden, die im besten Interesse der betroffenen Familienmitglieder liegen.

Die Schnittmenge zwischen dem Familiengericht und dem/der Verfahrensbeistand/-Beiständin besteht darin, dass der Verfahrensbeistand im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens tätig wird und vom Familiengericht bestellt wird.

Beide arbeiten zusammen, um die bestmögliche Lösung für das Kind und die Familie zu finden. Während das Familiengericht die rechtlichen Entscheidungen trifft, trägt der/die Verfahrensbeistand/-Beiständin dazu bei, dem Gericht eine fundierte und kindesbezogene Einschätzung der Situation zu präsentieren.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bestellung eines Verfahrensbeistands finden sich vor allem im Familienrecht.

In Deutschland regelt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) die Bestellung und die Aufgaben des Verfahrensbeistands.

Insbesondere in den §§ 158, 158a und 166 FamFG sind die rechtlichen Grundlagen für die Bestellung und die Aufgaben des Verfahrensbeistands festgelegt.